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GEG-Nachweis für den Bauantrag

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt heute strenge Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauprojekten. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und führt die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.

Bereits vor dem ersten Spatenstich müssen die Bauherren für den Bauantrag nachweisen, dass das zukünftige Gebäude sich an die Vorgaben des GEG hält. Mit dem GEG-Nachweis können Sie gegenüber den Ämtern im Detail darlegen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Rahmen eines Bauantrags für ein neues Gebäude oder einen größeren Umbau erfüllt werden können

Der GEG-Nachweis wird von einem qualifizierten Energieberater Ihres Vertrauens erstellt. Gerne bieten wir Ihnen diese Leistung in unserem Portfolio an. Wir erstellen einen DIN-gerechneten Wärmeschutznachweis für den Neubau und Altbau nach GEG. Nach Fertigstellung Ihres Neubau- oder Sanierungsvorhabens prüfen wir, ob die Vorgaben des GEG erfüllt wurden und stellen dem Bauherren den offiziellen Gebäudeenergieausweis aus.