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Da der Staat sich ambitionierte Umweltziele gesetzt hat, unterstützt er auch beim Neubau und der Sanierung mit umfangreichen Förderungen.
Zuschüsse können hierbei über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) oder der KFW beantragt werden.
Mit der Einführung des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01. Januar 2024 sind Zuschüsse bis zu 70% möglich.
Mit folgender Vorgehensweise erreichen Sie mit uns den höchstmöglichen Zuschuss:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Förderungen sowohl für den Kauf/Bau eines klimafreundlichen Neubaus als auch für eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.
Förderkredite werden in diesem Zusammenhang für einen klimafreundlichen Neubau vergeben. Gibt es sogar eine QNG-Zertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) für klimafreundliche Wohngebäude, erhöht sich die Kreditsumme.
Sie wollen Ihr Bestandsgebäude energieeffizient sanieren? Dann können Sie dafür entsprechende KfW-Fördermittel beantragen. Im Rahmen einer professionellen Energieberatung helfen wir Ihnen dabei, ein ganzheitliches Sanierungskonzept zu erstellen, um die Effizienzhausstufe zu erreichen. Zu diesem Ergebnis können zahlreiche Maßnahmen beitragen, unter anderem eine zusätzliche Dämmung von Dach, Kellerdecke und Austausch von Fenstern.
Mit folgender Vorgehensweise erreichen Sie mit uns den höchstmöglichen Zuschuss:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt heute strenge Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauprojekten. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und führt die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Bereits vor dem ersten Spatenstich müssen die Bauherren für den Bauantrag nachweisen, dass das zukünftige Gebäude sich an die Vorgaben des GEG hält. Mit dem GEG-Nachweis können Sie gegenüber den Ämtern im Detail darlegen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Rahmen eines Bauantrags für ein neues Gebäude oder einen größeren Umbau erfüllt werden können
Der GEG-Nachweis wird von einem qualifizierten Energieberater Ihres Vertrauens erstellt. Gerne bieten wir Ihnen diese Leistung in unserem Portfolio an. Wir erstellen einen DIN-gerechneten Wärmeschutznachweis für den Neubau und Altbau nach GEG. Nach Fertigstellung Ihres Neubau- oder Sanierungsvorhabens prüfen wir, ob die Vorgaben des GEG erfüllt wurden und stellen dem Bauherren den offiziellen Gebäudeenergieausweis aus.
Beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien sind Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet, dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Dadurch sollen sie den zukünftigen Energiebedarf und damit auch die Kosten besser abschätzen können.
Dafür gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier:
www.energieausweis-saarland.deEs lohnt sich für Sie aus mehreren Gründen, diesen Energieausweis von einem Energieberater erstellen zu lassen. Wir arbeiten sehr schnell und können Ihnen den Nachweis bereits innerhalb weniger Tage aushändigen. Bei der Erstellung des Energieausweises setzen wir auf modernste Technik – dadurch können wir Ihnen auch kurzfristig weiterhelfen, wenn schon der Notartermin naht.
Sie erhalten von unseren Energieberatern einen Ausweis
mit staatlicher Registriernummer zu fairen Preisen – ohne versteckte Kosten!